Allgemeine Geschäftsbedingungen, Stand 30. März 2005
§ 1 Allgemeines/Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche – gegenwärtige und zukünftige - Geschäftsbeziehungen.
2. Andere und abweichende Ergänzungen und Vereinbarungen, telefonische und mündliche Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
3. Etwaige Einkaufsbedingungen, abweichende, entgegenstehende, oder ergänzende allgemeinen Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
4 .Kunde im Sinne dieser Geschäftsdingungen sind Unternehmer (natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Rechtsgesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln.
5. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für Verträge mit Kunden im Sinne vorstehender Ziffer 4).
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind stets freibleibend.
2. Die in Prospekten, Katalogen Werbematerialien und sonstigen Drucksachen oder in den zum Angebot gehörigen Unterlagen enthaltenen Angaben, wie insbesondere Abbildungen, Beschreibungen, technische Daten und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, solange sie nicht durch uns schriftlich bestätigt werden.
3. Für die Richtigkeit von technischen Daten und sonstigen Angaben in Herstellerprospekten wird keine Haftung übernommen.
4. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Gewicht bleiben vorbehalten.
5. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
6. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von 2 Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung an den Kunden erklärt werden.
7. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit unserem Zulieferer.
Der Kunde wird über eine eventuelle Nichtverfügbarkeit der Leistungen unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
§ 3 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Kunden behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor. 2. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Kunde diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Kunde ist verpflichtet, uns einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Unternehmenssitz und/oder Wohnsitzwechsel hat uns der Kunde unverzüglich anzuzeigen.
4. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffer 3 und 4 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
5. Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen eine Dritten erwachsen. Wir nehmen die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Kunde zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer seiner Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Kunden erfolgt stets im Namen und im Auftrag für uns, ohne dass uns dafür Kosten entstehen. Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden Gegenständen, so erwerben wir an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Das gilt selbst, wenn die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen vermischt wird.
7. Der Kunde darf die gelieferte Ware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern und nur, sofern mit seinen Abnehmern kein Abtretungsverbot vereinbart wird. Die Vereinbarung eines Abtretungsverbotes mit seinem Abnehmer ist ausdrücklich untersagt.
8. Bei Pfändungen hat der Kunde uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden.
9. Für den Fall, dass die Forderungen des Kunden bei einem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Kunde hiermit bereits auch seine Forderung an dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Weiterverkaufspreises der Vorbehaltsware, mindestens aber in Höhe des Betrages, den wir ihm für die weiterveräußerte Vorbehaltsware einschließlich Mehrwertsteuer berechnet haben.
§ 4 Vergütung
1. Der angebotene Kaufpreis ist bindend und versteht sich rein netto Martinsried.
2. Sämtliche Preise verstehen sich zzgl. der zur Rechnungsstellung jeweils gültigen Mehrwertsteuer.
3. Der Kunde verpflichtet sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum den Kaufpreis in bar, spesenfrei und ohne Abzug zu zahlen, wobei wir die Lieferung auch von der sofortigen Zahlung abhängig machen können. Nach Ablauf dieser Frist kommt der Kunde in Zahlungsverzug. Der Kunde hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem Kunden behalten wir uns vor, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen.
4. Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch uns anerkannt wurden. Der Kunde kann das Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig und die Gewährung eines Zahlungsziels hinfällig, wenn das Zahlungsziel für eine Forderung aus einer laufenden Geschäftsbeziehung nicht eingehalten wird.
6. Unvorhersehbare Änderungen von Zöllen, Ein- und Ausfuhrgebühren und anderem berechtigen uns zu entsprechenden Preisänderungen.
7. Soweit nach Ausführung der Lieferung und nach ordnungsgemäßer Beendigung des Vertragsverhältnisses Zölle, Ein- und Ausfuhrgebühren und andere hoheitliche Kosten, auf deren Ansatz wir keinen Einfluss haben, nachträglich neu festgesetzt werden, sind wir berechtigt, binnen einer Frist von 6 Monaten ab rechtskräftiger Nachfestsetzung den Erhöhungsbetrag nachzufordern.
8. Bei den Ziffern 6) und 7) handelt es sich bei den in dem Kaufpreis enthaltenen Gebühren für Zölle, Abgaben etc. um wesentliche Geschäftsgrundlagen.
§ 5 Gefahrübergang und Lieferung
1. Die Lieferung erfolgt ab Lager und auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Ist Lieferung frei Haus vereinbart, ist der Gefahrübergang davon unberührt.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Sache an den Spediteur, den Frachtführer oder den sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
3. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug der Annahme ist.
4. Ist der Kunde mit der Bezahlung einer früheren Lieferung in Verzug, sind wir berechtigt, Lieferungen zurückzuhalten, ohne zum Ersatz eines etwa entstandenen Schaden verpflichtet zu sein.
5. Zu, für den Kunden zumutbare, Teillieferungen sowie Teilberechnungen sind wir berechtigt.
6. Bei Rücksendung geht die Gefahr erst mit Übergabe an uns über.
§ 6 Liefertermine
1. Liefertermine sind Richtwerte und nicht verbindlich.Höhere Gewalt, Streik, Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare Hindernisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können – gleich ob in unserem Betrieb oder bei einem Lieferanten eingetreten – wie Betriebsstörung, behördliche Eingriffe, Verzögerung der Lieferung von Waren und Bauteilen, sonstige nicht richtige oder nicht rechtzeitige Selbstbelieferung befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen und im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.
Wird durch die vorgenannten Ereignisse die Lieferung nachträglich unmöglich oder unzumutbar, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
§ 7 Gewährleistung
1. Wir leisten für Mängel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachlieferung oder Ersatzlieferung.
2. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu.
3. Kunden müssen offensichtliche Mängel innerhalb der Frist der §§ 377,378 HGB ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; anderenfalls wird die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
4. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis und Wert der Mangelhaften Sache. Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung arglistig verursacht haben.
5. Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat. Als Beschaffenheit der Ware gilt grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
6. Im Falle von Einbau, Verarbeitung und/oder Modifizierung der gelieferten Waren durch den Kunden erlischt das Gewährleistungsrecht.
7. Die Gewährleistung umfasst generell nur Mängel an der Kaufsache selbst. Für darüber hinausgehende Mangel- und Mangelfolgeschäden stehen wir nicht ein.
8. Erhält der Kunde eine mangelhafte Montageanleitung sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
9. Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt. Etwaige bestehende Garantieansprüche gegenüber dem Hersteller hat der Kunde direkt gegenüber dem Hersteller geltend zu machen.
10. Der Kunde hat bei Nachbesserung von elektronischer Ware dafür Sorge zu tragen, dass etwaige gespeicherte Daten vor Versand an uns gesichert werden, da für Verlust dieser Daten nicht gehaftet wird.
§ 8 Haftungsbeschränkungen
1. Gegenüber Kunden haften wir bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Kunden.
3. Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
4. Für Mangel- und Mangelfolgeschäden durch von uns gelieferte Waren haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 9 Gewerbliches Schutzrecht
Soweit nichts anderes vereinbart, übernehmen wir keine Haftung dafür, dass die von uns gelieferten Waren nicht gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzen.
Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, falls ihm gegenüber derartige Verletzungen gerügt werden.
Sind die gelieferten Sachen nach Entwürfen oder Anweisungen des Bestellers gebaut bzw. gefertigt worden, so hat der Kunde uns von allen Forderungen freizustellen, die aufgrund von Verletzungen gewerblicher Schutzrechte von Dritten erworben werden. Etwaige zu erwartende Prozesskosten sind angemessen zu bevorschussen.
§ 10 Ausfuhrbestimmungen
Der Kunde wird für den Fall des Exportes der Produkte die deutschen und ggf. die Ausfuhrbestimmungen des Herstellerlandes beachten und seine Kunden darauf hinweisen, dass im Falle des Exportes deutsche und ggf. die Ausfuhrbestimmungen des Herstellungslandes gelten. Die Erfüllung des Vertrages steht unter dem Vorbehalt, dass die allenfalls erforderlichen Exportgenehmigungen erteilt werden bzw. dass keine sonstigen Hindernisse aufgrund deutscher, europäischer oder sonst zu beachtender Exportvorschriften der Erfüllung entgegenstehen. Der Kunde verpflichtet sich, die zur Erteilung einer (Import-) Exportgenehmigung erforderlichen Angaben bereits mit der Bestellung aufzugeben.
Aufgrund der gesetzlichen Vorschriften der Bundesrepublik Deutschland und ggf. des jeweiligen Herstellungslandes ist der Export der von uns gelieferten Waren grundsätzlich genehmigungspflichtig.
Der Kunde verpflichtet sich, solche Produkte oder technischen Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Unternehmen oder Länder zu verkaufen, zu exportieren, zu reexportieren, zu beliefern oder anderweitig weiterzugeben, sondern dies gegen amerikanische oder sonstige (insbesondere europäische oder deutsche) Gesetze oder Verordnungen verstößt. Der Kunde verpflichtet sich, alle Empfänger dieser Produkte und technischen Informationen über die Notwendigkeit dieser Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadensersatzforderungen.
§ 11 Schlussbestimmungen
1. Erfüllungsort für alle Ansprüche aus den mit uns abgeschlossenen Verträgen, auch für die Zahlungsverpflichtungen des jeweiligen Kunden ist Martinsried.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz.
4. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages einschließlich dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganze oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.
Kontakt
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